Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 11967 A/1985
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
82/06/0128
Entscheidungsdatum
12.12.1985
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus
Norm
AVG §56;
StadterneuerungsG §1 Abs2;
StadterneuerungsG §34;
Rechtssatz
Unter welchen Voraussetzungen die Bestimmungen über die Assanierung auch auf einzelne Baulichkeiten außerhalb von Assanierungsgebieten Anwendung finden, ist nach den Vorschriften des StadterneuerungsG, BGBl 1974/287, nicht selbständig feststellungsfähig. Ein solcher Feststellungsbescheid ist auch kein Mittel notwendiger Rechtsverteidigung.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1982060128.X01
Im RIS seit
12.12.1985
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2013
Dokumentnummer
JWR_1982060128_19851212X01