Das Zum-Stillstand-Bringen eines Taxifahrzeuges, um einen Fahrgast aussteigen zu lassen und ihm beim Tragen der Koffer zu helfen, stellt kein Anhalten im Sinne des § 2 Abs 1 Z 26 StVO dar.Das Zum-Stillstand-Bringen eines Taxifahrzeuges, um einen Fahrgast aussteigen zu lassen und ihm beim Tragen der Koffer zu helfen, stellt kein Anhalten im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 26, StVO dar.