Verwaltungsgerichtshof
16.03.1983
82/03/0143
Das Zum-Stillstand-Bringen eines Taxifahrzeuges, um einen Fahrgast aussteigen zu lassen und ihm beim Tragen der Koffer zu helfen, stellt kein Anhalten im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 26, StVO dar.