Wurde dem Bfr innerhalb der Frist für die Verfolgungsverjährung die Erteilung einer unrichtigen Auskunft vorgeworfen, dann ist hinsichtlich der nachher erfolgten Bestrafung wegen Nichterteilung einer Auskunft Verfolgungsverjährung eingetreten.
Eine Verfolgungshandlung unterbricht nur dann die Verjährung, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhaltselemente bezogen hat.