Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1982

Geschäftszahl

82/02/0171

Rechtssatz

Wurde dem Bfr innerhalb der Frist für die Verfolgungsverjährung die Erteilung einer unrichtigen Auskunft vorgeworfen, dann ist hinsichtlich der nachher erfolgten Bestrafung wegen Nichterteilung einer Auskunft Verfolgungsverjährung eingetreten.