Verwaltungsgerichtshof
19.11.1982
82/02/0171
Wurde dem Bfr innerhalb der Frist für die Verfolgungsverjährung die Erteilung einer unrichtigen Auskunft vorgeworfen, dann ist hinsichtlich der nachher erfolgten Bestrafung wegen Nichterteilung einer Auskunft Verfolgungsverjährung eingetreten.