Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 82/01/0187

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

82/01/0187

Entscheidungsdatum

17.11.1982

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1

Rechtssatz

Die langjährige Tätigkeit im Dienste ausländischer Institutionen zur Ausforschung in Österreich lebender Ausländer und deren Verhältnisse stellt als Verletzung der Bestimmungen über das konzessionierte Gewerbe der Detektei einen Bruch der österr. Rechtsordnung dar, der die Anwendung des Ermessens im Rahmen des Paragraph 3, Absatz eins, FrPolG gegen einen Ausländer wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit rechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982010187.X01

Im RIS seit

08.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1982010187_19821117X01

Rechtssatz für 82/01/0187

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

82/01/0187

Entscheidungsdatum

17.11.1982

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0599/54 E 24. November 1955 VwSlg 3893 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Auslegung des im Paragraph 3, Absatz eins, FremdenpolizeiG enthaltenen Begriffes "der Gefährdung der öffentlichen Ordnung" bzw "der öffentlichen Interessen" muß die Behörde auf objektive Maßstäbe und Vorstellungen Bedacht nehmen, die sich in bestimmten lebens- und Sachbereichen herausgebildet haben. Eine von der Behörde vorgenommene Auslegung der angeführten Begriffe kann nur dann eine Rechtswidrigkeit des Bescheides begründen, wenn diese Begriffe unrichtig oder unvernünftig ausgelegt wurden. Ein Bruch der Rechtsordnung stellt eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar und widerspricht den öffentlichen Interessen. Auch ein von nationalen Organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegründeter internationaler Verband hat sich nach Artikel 8, der internationalen Konvention Nr 87, Bundesgesetzblatt 228 aus 1950,, ebenso wie ein nationaler Verband an die Gesetze des Ortes zu halten, an dem er seine Tätigkeit entfaltet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982010187.X02

Im RIS seit

08.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1982010187_19821117X02

Rechtssatz für 82/01/0187

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

82/01/0187

Entscheidungsdatum

17.11.1982

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1

Rechtssatz

Im Rahmen der Ausübung des der Behörde im Paragraph 3, des FrPolG eingeräumten freien Ermessens darf die bloß einmalige Übertretung einer Ordnungsvorschrift von der Art des Paragraph 3, Absatz 2, Litera a, dieses Gesetzes insbesondere dann nicht ohne weiteres zum Anlass eines Aufenthaltsverbotes genommen werden, wenn es sich um einen Verstoß vom geringen Unrechtsgehalt handelt (Hinweis E 4.11.1966, 1990/65, VwSlg 7022 A/1966).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982010187.X03

Im RIS seit

08.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1982010187_19821117X03