Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1982

Geschäftszahl

82/01/0187

Rechtssatz

Im Rahmen der Ausübung des der Behörde im Paragraph 3, des FrPolG eingeräumten freien Ermessens darf die bloß einmalige Übertretung einer Ordnungsvorschrift von der Art des Paragraph 3, Absatz 2, Litera a, dieses Gesetzes insbesondere dann nicht ohne weiteres zum Anlass eines Aufenthaltsverbotes genommen werden, wenn es sich um einen Verstoß vom geringen Unrechtsgehalt handelt (Hinweis E 4.11.1966, 1990/65, VwSlg 7022 A/1966).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1982:1982010187.X03