Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1982

Geschäftszahl

82/01/0187

Rechtssatz

Die langjährige Tätigkeit im Dienste ausländischer Institutionen zur Ausforschung in Österreich lebender Ausländer und deren Verhältnisse stellt als Verletzung der Bestimmungen über das konzessionierte Gewerbe der Detektei einen Bruch der österr. Rechtsordnung dar, der die Anwendung des Ermessens im Rahmen des Paragraph 3, Absatz eins, FrPolG gegen einen Ausländer wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit rechtfertigt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1982:1982010187.X01