Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 3353/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3353/80

Entscheidungsdatum

12.11.1980

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Wurde der Staatsbürgerschaftswerber innerhalb von rd. 4 1/2 Jahren nicht weniger als 177 mal wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung bestraft, so bedeutet dies - wegen der darin zum Ausdruck kommenden negativen Einstellung zum Gebot der Beachtung der Rechtsordnung - selbst dann ein Einbürgerungshindernis im Sinne des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG 1965, wenn es sich hiebei überwiegend um Verstöße gegen Halte- oder Parkverbote handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980003353.X01

Im RIS seit

23.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1980003353_19801112X01

Rechtssatz für 3353/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

3353/80

Entscheidungsdatum

12.11.1980

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0361/75 E 24. Juni 1975 RS 4

Stammrechtssatz

Auch Personen, die sich Verstöße gegen Vorschriften, die der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen, zuschulden kommen lassen, sind von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, soferne aus der Art, der Schwere oder der Häufigkeit dieser Übertretungen die negative Einstellung gegenüber den zur Hintanhaltung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sicherheit der Allgemeinheit erlassenen Gesetzen in deutlicher Weise zum Ausdruck kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980003353.X02

Im RIS seit

23.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1980003353_19801112X02