Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0250/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0250/80

Entscheidungsdatum

07.05.1982

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2932/78 E 15. März 1979 RS 2

Stammrechtssatz

Es gehört zu den selbstverständlichen Grundsätzen jedes Strafverfahrens, daß die zur Last gelegte Tat so eindeutig umschrieben wird, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist, und daß die Möglichkeit ausgeschlossen wird, daß er etwa wegen derselben Handlung nochmals zur Verantwortung gezogen werden könnte (Hinweis E 21.3.1974, 0382/72). Die als erwiesen angenommene Tatzeit kann nur einen aus der Sicht der erkennenden Behörde in der Vergangenheit liegenden Zeitraum umfassen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980000250.X01

Im RIS seit

27.11.2003

Dokumentnummer

JWR_1980000250_19820507X01

Rechtssatz für 0250/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0250/80

Entscheidungsdatum

07.05.1982

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

In einem Fall, in dem das gesetzwidrige Verhalten sowohl den Tatbestand der Ziffer 3, als auch der Ziffer 4, des Paragraph 366, Absatz eins, GewO 1973 zu verwirklichen vermag, muß die Beschreibung der Tat im Sinne des Paragraph 44 a, Litera a, VStG 1950 schon im Spruch alle jene Tatbestandsmerkmale enthalten, die eine Zuordnung zu einem dieser Tatbestände in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise zulassen. Die Umschreibung der Tat muß dem Täter erkennen lassen, ob ihm der genehmigungslose Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage oder der Betrieb einer zwar genehmigten, aber ohne Genehmigung geänderten Betriebsanlagen zum Vorwurf gemacht wird.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980000250.X02

Im RIS seit

27.11.2003

Dokumentnummer

JWR_1980000250_19820507X02