Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0475/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0475/79

Entscheidungsdatum

17.03.1980

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Rechtssatz

Stützt die Behörde ihre Auffassung, der Antragsteller sei von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, auf eine negative Einstellung gegenüber den zur Hintanhaltung von Gefahren für leben, Gesundheit und Sicherheit erlassenen Gesetzen, die aus einer Reihe von Vorfällen im Straßenverkehr erschlossen wird, hinsichtlich derer aber keine rechtskräftigen Bescheide ergangen sind, dann muss sie dem Bfr dieses Verhalten im Rahmen des Parteigehörs im einzelnen vorhalten; es genügt nicht, wenn der Sachverhalt der Partei in irgendeiner Weise bekannt wird oder ist.

Schlagworte

Parteiengehör Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979000475.X01

Im RIS seit

28.10.2003

Dokumentnummer

JWR_1979000475_19800317X01

Rechtssatz für 0475/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0475/79

Entscheidungsdatum

17.03.1980

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1085/78 E 7. September 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Das Parteiengehör muß von der Behörde IN FÖRMLICHER WEISE gewährt werden, sodaß es hier nicht genügt, wenn der Partei der maßgebliche Sachverhalt in irgendeiner Weise bekannt wird. (Hinweis auf E 7.2.1958, 2091/55, VwSlg 4557 A/1958 und vom 18.1.1971, 1180/70, VwSlg 7948 A/1971 - hier war dem Bfr IM LENKERBERECHTIGUNGSENTZIEHUNGSVERFAHREN keine Gelegenheit zur Stellungsnahme zum Gutachten eines ärztlichen Amtsachverständigen auf das sich der Entziehungstatbestand der Alkoholbeeinträchtigung iSd Paragraph 5, Absatz eins, StVO, gestützt hatte gegeben, worden)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979000475.X02

Im RIS seit

28.10.2003

Dokumentnummer

JWR_1979000475_19800317X02