Verwaltungsgerichtshof
17.03.1980
0475/79
Stützt die Behörde ihre Auffassung, der Antragsteller sei von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, auf eine negative Einstellung gegenüber den zur Hintanhaltung von Gefahren für leben, Gesundheit und Sicherheit erlassenen Gesetzen, die aus einer Reihe von Vorfällen im Straßenverkehr erschlossen wird, hinsichtlich derer aber keine rechtskräftigen Bescheide ergangen sind, dann muss sie dem Bfr dieses Verhalten im Rahmen des Parteigehörs im einzelnen vorhalten; es genügt nicht, wenn der Sachverhalt der Partei in irgendeiner Weise bekannt wird oder ist.