Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2470/78
Entscheidungsdatum
18.12.1978
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0363/46 E 14. Jänner 1950 VwSlg 1179 A/1950; RS 2
Stammrechtssatz
Wenn sich nicht aus dem Spruch, sondern nur aus den Gründen eines strafgerichtlichen Urteiles ergibt, das Gericht habe an der Illegalität eines Beamten keinen Zweifel gehabt, so ist diese Feststellung für die Dienstbehörde im Entlassungsverfahren nach § 14 Verbotsgesetz nicht präjudiziell. Diese kann aber die tatsächlichen Ergebnisse der gerichtlichen Beweisaufnahme zur Grundlage der eigenen Beweiswürdigung nehmen.Wenn sich nicht aus dem Spruch, sondern nur aus den Gründen eines strafgerichtlichen Urteiles ergibt, das Gericht habe an der Illegalität eines Beamten keinen Zweifel gehabt, so ist diese Feststellung für die Dienstbehörde im Entlassungsverfahren nach Paragraph 14, Verbotsgesetz nicht präjudiziell. Diese kann aber die tatsächlichen Ergebnisse der gerichtlichen Beweisaufnahme zur Grundlage der eigenen Beweiswürdigung nehmen.
Schlagworte
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978002470.X02
Dokumentnummer
JWR_1978002470_19781218X02