Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1978

Geschäftszahl

2470/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0363/46 E 14. Jänner 1950 VwSlg 1179 A/1950; RS 2

Stammrechtssatz

Wenn sich nicht aus dem Spruch, sondern nur aus den Gründen eines strafgerichtlichen Urteiles ergibt, das Gericht habe an der Illegalität eines Beamten keinen Zweifel gehabt, so ist diese Feststellung für die Dienstbehörde im Entlassungsverfahren nach Paragraph 14, Verbotsgesetz nicht präjudiziell. Diese kann aber die tatsächlichen Ergebnisse der gerichtlichen Beweisaufnahme zur Grundlage der eigenen Beweiswürdigung nehmen.