Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5432 F/1979
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0177/78
Entscheidungsdatum
28.11.1979
Index
32/06 Verkehrsteuern
Norm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;
Rechtssatz
Anlagen und Einrichtungen des Bundesheeres dienen nach der angegebenen Gesetzesstelle nur insoweit der Hoheitsverwaltung des Bundes, als diese in oder an jenen unmittelbar ausgeübt wird. Dienststellen des Bundesheeres also in jenen Anlagen und Einrichtungen oder unmittelbar durch sie ihre gesetzmäßige Tätigkeit enfalten (Hinweis auf die bei Dorazil-Schwärzler, GrEStG 2, S 226, angeführten Beispiele). Dies trifft für ein Wohnhaus, in dem Wohnungen für Herresangehörige (und ihre Familien) wohnhaft werden sollen, nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978000177.X01
Dokumentnummer
JWR_1978000177_19791128X01