Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0826/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9444 A/1977

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0826/77

Entscheidungsdatum

30.11.1977

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

(hier: Ablehnung der Offenhaltung eines Kaffeehausbetriebes über die Sperrstunde hinaus).

Rechtssatz

Eine Verursachung durch die Gewerbeausübung ist nicht nur in den Fällen gegeben, in welchen die Immissionen auf Vorgänge in den (genehmigten) Betriebsräumen und allfälligen sonstigen Betriebsflächen zurückzuführen sind. die gemäß dem Paragraph 198, Absatz 5, GewO 1973 rechtserhebliche Kausalität der Gewerbeausübung für die Belästigung wird jedenfalls auch dann anzunehmen sein, wenn das Verhalten der Gäste unmittelbar vor oder nach dem Lokalbesuch zu einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft führt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977000826.X01

Im RIS seit

23.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2008

Dokumentnummer

JWR_1977000826_19771130X01