Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 9450 A/1977
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
0371/77
Entscheidungsdatum
07.12.1977
Index
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm
BetriebsO 1955 §32 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0030/77 E 14. September 1977 RS 1
Stammrechtssatz
Der Ausweis gemäß dem § 32 der VO BGBl Nr 289/1955 ist nicht als eine die Befähigung des Gewerbeinhabers ausweisende öffentliche Urkunde gedacht (Hinweis, daß die Erfordernisse für die Erlangung des Taxilenkerausweises zum Teil über die Anforderungen zur Erlangung des konzessionierten Gewerbes hinaus gehen).Der Ausweis gemäß dem Paragraph 32, der VO Bundesgesetzblatt Nr 289 aus 1955, ist nicht als eine die Befähigung des Gewerbeinhabers ausweisende öffentliche Urkunde gedacht (Hinweis, daß die Erfordernisse für die Erlangung des Taxilenkerausweises zum Teil über die Anforderungen zur Erlangung des konzessionierten Gewerbes hinaus gehen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1977000371.X03
Dokumentnummer
JWR_1977000371_19771207X03