Verwaltungsgerichtshof
07.12.1977
0371/77
GRS wie 0030/77 E 14. September 1977 RS 1
Der Ausweis gemäß dem Paragraph 32, der VO Bundesgesetzblatt Nr 289 aus 1955, ist nicht als eine die Befähigung des Gewerbeinhabers ausweisende öffentliche Urkunde gedacht (Hinweis, daß die Erfordernisse für die Erlangung des Taxilenkerausweises zum Teil über die Anforderungen zur Erlangung des konzessionierten Gewerbes hinaus gehen).