Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.1977

Geschäftszahl

0371/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0030/77 E 14. September 1977 RS 1

Stammrechtssatz

Der Ausweis gemäß dem Paragraph 32, der VO Bundesgesetzblatt Nr 289 aus 1955, ist nicht als eine die Befähigung des Gewerbeinhabers ausweisende öffentliche Urkunde gedacht (Hinweis, daß die Erfordernisse für die Erlangung des Taxilenkerausweises zum Teil über die Anforderungen zur Erlangung des konzessionierten Gewerbes hinaus gehen).