Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1337/76
Entscheidungsdatum
24.11.1977
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1340/48 E 7. Dezember 1948 RS 1
Stammrechtssatz
Dem VwGH ist es versagt bei seinen Entscheidungen Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach Erlaß des angefochtenen Bescheides eingetreten oder der belangten Behörde ohne ihr Verschulden erst nach diesem Zeitpunkt bekannt geworden sind.
Schlagworte
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot
Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001337.X02
Dokumentnummer
JWR_1976001337_19771124X02