Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1977

Geschäftszahl

1337/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2322/49 E 11. Oktober 1950 VwSlg 1679 A/1950 RS 3

Stammrechtssatz

Es geht nicht an, sich gegenüber der Behörde zu verleugnen und sich dann in seinem Recht auf Parteigehör verletzt zu erklären.