Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 9222 A/1977
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0391/76
Entscheidungsdatum
18.01.1977
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
§ 66 Abs 4 AVG 1950 berechtigt die Berufungsbehörde nicht zur Auswechslung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat, wohl aber dazu, die Straftat auf der Grundlage der unbedenklichen Sachverhaltsannahme der Behörde erster Instanz näher zu umschreiben.Paragraph 66, Absatz 4, AVG 1950 berechtigt die Berufungsbehörde nicht zur Auswechslung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat, wohl aber dazu, die Straftat auf der Grundlage der unbedenklichen Sachverhaltsannahme der Behörde erster Instanz näher zu umschreiben.
Schlagworte
Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976000391.X01
Im RIS seit
27.03.2003
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2009
Dokumentnummer
JWR_1976000391_19770118X01