Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1541/75
Entscheidungsdatum
30.01.1976
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0446/54 E 17. Februar 1956 RS 2
Stammrechtssatz
Ein körperliches Gebrechen kann nur dann als WESENTLICHE Ursache einer weiteren Gesundheitsschädigung angesehen werden, wenn der Betroffene diese Schädigung trotz der gebotenen Rücksichtnahme auf die aus den ersten Gebrechen entstandenen Hemmungen nicht vermeiden konnte.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Mittelbare Dienstbeschädigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001541.X02
Dokumentnummer
JWR_1975001541_19760130X02