Verwaltungsgerichtshof
30.01.1976
1541/75
Die Dienstbeschädigung muß eine wirkende Ursache des Todes, aber nicht die ausschließliche Ursache gewesen sein. (Hinweis auf E VS vom 21.5.1962, Zl. 2297/59, VwSlg 5804 A/1962)