Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0041/75
Entscheidungsdatum
13.11.1975
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
72/01 Hochschulorganisation
Norm
HSchOrgG §25 Abs5;
VwRallg;
Rechtssatz
Nach dem Außerkrafttreten des HSchOrgG kann nicht mehr geprüft werden, ob § 25 Abs 1 HSchOrgG verfassungsgemäß war. Jedenfalls aber konnte die Zuständigkeit vom Professorenkollegium an eine Kommission nur durch eine Verordnung übertragen werden.Nach dem Außerkrafttreten des HSchOrgG kann nicht mehr geprüft werden, ob Paragraph 25, Absatz eins, HSchOrgG verfassungsgemäß war. Jedenfalls aber konnte die Zuständigkeit vom Professorenkollegium an eine Kommission nur durch eine Verordnung übertragen werden.
Schlagworte
Organisationsrecht Körperschaften des öffentlichen Rechtes
Selbstverwaltung VwRallg5/2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000041.X01
Dokumentnummer
JWR_1975000041_19751113X01