Verwaltungsgerichtshof
13.11.1975
0041/75
Nach dem Außerkrafttreten des HSchOrgG kann nicht mehr geprüft werden, ob Paragraph 25, Absatz eins, HSchOrgG verfassungsgemäß war. Jedenfalls aber konnte die Zuständigkeit vom Professorenkollegium an eine Kommission nur durch eine Verordnung übertragen werden.