Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0776/63
Entscheidungsdatum
13.12.1963
Index
67 Versorgungsrecht
Norm
KOVG RichtsatzV 1953 Anl Abschn3 Z12 Pkt2;
KOVG RichtsatzV 1953 Anl Abschn3 Z12 Pkt3;
Rechtssatz
Ist die nach der Richtsatzposition III/12/3 erforderliche Schwellung nicht gegeben, sind aber die Veränderungen nicht "gering", wie es die Position III/12/2 erfordert, so ist beim Sachverständigen nachzufragen; sind beide Positionen nicht anwendbar, ist eine vergleichsweise Einschätzung geboten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000776.X02
Dokumentnummer
JWR_1963000776_19631213X02