Verwaltungsgerichtshof
13.12.1963
0776/63
Ist die nach der Richtsatzposition III/12/3 erforderliche Schwellung nicht gegeben, sind aber die Veränderungen nicht "gering", wie es die Position III/12/2 erfordert, so ist beim Sachverständigen nachzufragen; sind beide Positionen nicht anwendbar, ist eine vergleichsweise Einschätzung geboten.