Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0095/63

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0095/63

Entscheidungsdatum

30.05.1963

Index

67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3103/58 E 8. April 1960 VwSlg 5266 A/1960 RS 1

Stammrechtssatz

Im Falle faktischer Deckung des Vorgehens der Besatzungsmacht durch das Kontrollabkommen darf nicht auch schon das Verschulden des Betroffenen als gegeben angenommen werden. Eine Fiktion des Verschuldens, wenn die Besatzungsmacht sich bei ihrem Vorgehen auf den Inhalt des Kontrollabkommens berufen konnte, ist nicht zulässig (Hinweis 6.7.1951, 2781/50, VwSlg 2186 A/1951).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000095.X01

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2016

Dokumentnummer

JWR_1963000095_19630530X01

Rechtssatz für 0095/63

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0095/63

Entscheidungsdatum

30.05.1963

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Ausführungen über die richtige Vorgangsweise bei der Begründung eines Bescheides im Zusammenhang mit mehreren Vorfällen und sich darauf beziehenden Beweismitteln.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000095.X02

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2016

Dokumentnummer

JWR_1963000095_19630530X02

Rechtssatz für 0095/63

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0095/63

Entscheidungsdatum

30.05.1963

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000095.X03

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2016

Dokumentnummer

JWR_1963000095_19630530X03