Verwaltungsgerichtshof
30.05.1963
0095/63
GRS wie 3103/58 E 8. April 1960 VwSlg 5266 A/1960 RS 1
Im Falle faktischer Deckung des Vorgehens der Besatzungsmacht durch das Kontrollabkommen darf nicht auch schon das Verschulden des Betroffenen als gegeben angenommen werden. Eine Fiktion des Verschuldens, wenn die Besatzungsmacht sich bei ihrem Vorgehen auf den Inhalt des Kontrollabkommens berufen konnte, ist nicht zulässig (Hinweis 6.7.1951, 2781/50, VwSlg 2186 A/1951).