Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h kann noch verläßlich geschätzt werden.
Einen Geschwindigkeitsunterschied von etwa 10 km/h (Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h, geschätzte Geschwindigkeit 70 km/h) kann auch ein im Straßenverkehr erfahrener Fachmann nicht verlässlich schätzen.