Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2088/56
Entscheidungsdatum
30.09.1958
Index
50/01 Gewerbeordnung
Norm
GewO 1859 §57 Abs3 idF 1935/548;
Rechtssatz
Für die Zurücknahme eines Gewerberechtes nach § 57 Abs 3 GewO sind außer den in dieser Gesetzesstelle aufgezählten Voraussetzungen keine weiteren zu berücksichtigen, auch keine in der Person eines geschäftsführenden Gesellschafters einer Ges.m.b.H. gelegenen Umstände (hier: Haft).Für die Zurücknahme eines Gewerberechtes nach Paragraph 57, Absatz 3, GewO sind außer den in dieser Gesetzesstelle aufgezählten Voraussetzungen keine weiteren zu berücksichtigen, auch keine in der Person eines geschäftsführenden Gesellschafters einer Ges.m.b.H. gelegenen Umstände (hier: Haft).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1956002088.X01
Dokumentnummer
JWR_1956002088_19580930X01