Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1352/56

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1352/56

Entscheidungsdatum

11.03.1958

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der blosse Umfang eines Gewerbebetriebes oder der Besitz mehrerer Gewerbebetriebe ist weder allein noch in Verbindung mit der Bestellung eines nur dem Gewerbeinhaber verantwortlichen Angestellten geeignet, den nach Paragraph 5, Absatz eins, VStG erforderlichen Beweis dafür herzustellen, dass dem Gewerbeinhaber die Einhaltung der Vorschriften ohne sein Verschulden unmöglich gewesen sei.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1956001352.X02

Im RIS seit

11.03.1958

Dokumentnummer

JWR_1956001352_19580311X02