Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2202/49

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2202/49

Entscheidungsdatum

31.03.1950

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
20/05 Wohnrecht Mietrecht
55 Wirtschaftslenkung

Norm

Richtlinie Preise Miete Pachten 1939;

Rechtssatz

Die Preisbehörde kann bei mieterschutzfreien Wohnungen eine Erhöhung der Mietzinse ohne Beschränkung auf die Zulassung einvernehmlich vereinbarter Mietzinserhöhungen vornehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1949002202.X01

Im RIS seit

31.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1949002202_19500331X01

Rechtssatz für 2202/49

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2202/49

Entscheidungsdatum

31.03.1950

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
20/05 Wohnrecht Mietrecht
55 Wirtschaftslenkung

Norm

Richtlinie Preise Miete Pachten 1939;

Rechtssatz

Die Aufgaben der Preisbehörden in Mietzinsangelegenheiten lassen sich nur durch Eingriffe dieser Behörden in den Bestandvertrag hinsichtlich des frei vereinbarten Mietzinses erzielen. An Stelle der früheren Vertragsfreiheit der Parteien ist in solchen Fällen die Zuständigkeit der Preisbehörde getreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1949002202.X02

Im RIS seit

31.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1949002202_19500331X02