Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2202/49
Entscheidungsdatum
31.03.1950
Index
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG
StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
20/05 Wohnrecht Mietrecht
55 Wirtschaftslenkung
Norm
Richtlinie Preise Miete Pachten 1939;
Rechtssatz
Die Aufgaben der Preisbehörden in Mietzinsangelegenheiten lassen sich nur durch Eingriffe dieser Behörden in den Bestandvertrag hinsichtlich des frei vereinbarten Mietzinses erzielen. An Stelle der früheren Vertragsfreiheit der Parteien ist in solchen Fällen die Zuständigkeit der Preisbehörde getreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1949002202.X02
Dokumentnummer
JWR_1949002202_19500331X02