Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0338/30

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 16733 A/1931

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0338/30

Entscheidungsdatum

26.06.1931

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y28762;

Rechtssatz

Zur Anstiftung iSd Paragraph 7, VStG ist notwendig, dass die Partei die Übertretung des unmittelbaren Täters vorsätzlich veranlasst hat. Es liegt ein Verfahrensmangel vor, wenn die Behörde im Verfahren nicht die wesentlichen Tatsachen erhebt und in ihrem Erkenntnis anführt,aus denen sie den Schluss der vorliegenden Vorsätzlichkeit zieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1931:1930000338.X01

Im RIS seit

26.06.1931

Dokumentnummer

JWR_1930000338_19310626X01