Der Verwaltungsgerichtshof hat über den Antrag der N, geboren 1992, vertreten durch Mag. Robert Bitsche, Rechtsanwalt in 1050 Wien, Nikolsdorfergasse 7-11/2, der gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien vom 17. Februar 2016, VGW- 151/080/11719/2015-7, betreffend Aufenthaltsbewilligung, erhobenen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, den Beschluss gefasst: