Die Höhe der Ortstaxe gemäß § 48 Abs. 1 Oö. Tourismusgesetz 2018 wird für einzelne Gemeinden des Tourismusverbands Salzkammergut wie folgt angehoben:Die Höhe der Ortstaxe gemäß Paragraph 48, Absatz eins, Oö. Tourismusgesetz 2018 wird für einzelne Gemeinden des Tourismusverbands Salzkammergut wie folgt angehoben: