6. Abschnitt
Effiziente Wärme- und Kälteversorgung6. Abschnitt, Effiziente Wärme- und Kälteversorgung
§ 11
Abwärmenutzung von RechenzentrenParagraph 11,, Abwärmenutzung von Rechenzentren
Rechenzentren mit einem nominalen Gesamtenergieinput von mehr als 1 MW haben die Abwärme oder andere Anwendungen für die Wärmerückgewinnung zu nutzen. Dies gilt nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass dies im Einklang mit der Kosten-Nutzen-Analyse technisch oder wirtschaftlich nicht durchführbar ist.