Landesrecht konsolidiert Oberösterreich

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Oö. Energieeffizienzgesetz § 11

Kurztitel

Oö. Energieeffizienzgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 29/2026

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 11

Inkrafttretensdatum

01.04.2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

Oö. EEffG

Index

80 Elektrizität

Text

6. Abschnitt, Effiziente Wärme- und Kälteversorgung

Paragraph 11,, Abwärmenutzung von Rechenzentren

Rechenzentren mit einem nominalen Gesamtenergieinput von mehr als 1 MW haben die Abwärme oder andere Anwendungen für die Wärmerückgewinnung zu nutzen. Dies gilt nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass dies im Einklang mit der Kosten-Nutzen-Analyse technisch oder wirtschaftlich nicht durchführbar ist.

Im RIS seit

07.04.2026

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2026

Gesetzesnummer

20001385

Dokumentnummer

LOO40026768

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/OB/2026/29/P11/LOO40026768

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