Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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NÖ Straßengesetz 1999 § 20

Kurztitel

NÖ Straßengesetz 1999

Kundmachungsorgan

LGBl. 8500-3

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 20

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

85 Straßenrecht

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 20

Strategische Lärmkarten

  1. Absatz eins,Die Landesregierung hat eine strategische Lärmkarte für
    1. Ziffer eins
      Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und
    2. Ziffer 2
      alle Straßen in Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern
    auszuarbeiten. Diese strategischen Lärmkarten sind bis 31. Mai 2012 und danach alle fünf Jahre jeweils bis zum 31. Mai zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
  2. Absatz 2,Die Landesregierung hat bis spätestens 31. Mai 2012 eine strategische Lärmkarte für
    1. Ziffer eins
      Hauptverkehrsstraßen und
    2. Ziffer 2
      alle Straßen in Ballungsräumen
    auszuarbeiten. Diese strategischen Lärmkarten sind alle fünf Jahre jeweils bis zum 31. Mai zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
  3. Absatz 3,Die strategischen Lärmkarten haben den durch Verordnung gemäß Paragraph 24, festgelegten Anforderungen zu entsprechen.
  4. Absatz 4,Im Rahmen der Ausarbeitung der Lärmkarten sind die betroffenen Gemeinden auf Verlangen der Landesregierung verpflichtet, die dafür erforderlichen Daten (z. B. Straßendaten, Verkehrsaufkommen) von Gemeindestraßen zu erheben und der Landesregierung zu übermitteln.
  5. Absatz 5,Die strategischen Lärmkarten sind von der Landesregierung jeweils spätestens binnen einem Monat nach den in Absatz eins und 2 genannten Terminen der Europäischen Kommission zu übermitteln.

Im RIS seit

02.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2014

Gesetzesnummer

20000791

Dokumentnummer

LNO40007550

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/8500/P20/LNO40007550

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