Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 § 32

Kurztitel

NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005

Kundmachungsorgan

LGBl. 7800-5 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2021

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 32

Inkrafttretensdatum

05.11.2021

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

NÖ ElWG 2005

Index

78 Berg- und Energierecht

Text

Paragraph 32

Verweigerung des Netzzugangs

  1. Absatz eins,Ein Netzbetreiber kann den Netzzugangsberechtigten den Netzzugang aus nachstehenden Gründen ganz oder teilweise verweigern:
    1. Ziffer eins
      bei außergewöhnlichen Netzzuständen (Störfälle) sowie
    2. Ziffer 2
      bei mangelnden Netzkapazitäten.
    3. Ziffer 3
      (entfällt durch Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2021,)
  2. Absatz 2,Der Netzbetreiber, an dessen Netz die Kundenanlage angeschlossen ist, hat die Verweigerung dem Netzzugangsberechtigten unter Berücksichtigung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen schriftlich zu begründen.
  3. Absatz 3,Hat ein Netzbetreiber wegen mangelnder Netzkapazitäten den Netzzugang verweigert, so hat er auf schriftliches Verlangen eines Netzzugangsberechtigten auch bekannt zu geben, welche konkreten Maßnahmen zum Ausbau des Netzes im einzelnen erforderlich wären, um den Netzzugang durchzuführen, und aus welchen Gründen diese noch nicht erfolgt sind. Für diese Begründung kann der Netzbetreiber ein angemessenes Entgelt verlangen, wenn er den Netzzugangsberechtigten auf die Entstehung von Kosten zuvor ausdrücklich hingewiesen hat.
  4. Absatz 4,Für die Beurteilung der Netzzugangsberechtigung sind diejenigen Rechtsvorschriften anzuwenden, die in jenem Land gelten, in dem derjenige, der einen Antrag gemäß Paragraph 21, Absatz 2, ElWOG 2010 stellt, seinen Sitz (Hauptwohnsitz) hat. Für die Beurteilung der Netzzugangsverweigerungsgründe sind jene Rechtsvorschriften anzuwenden, die am Sitz des Netzbetreibers gelten, der den Netzzugang verweigert hat.

Im RIS seit

04.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2021

Gesetzesnummer

20001013

Dokumentnummer

LNO40058744

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/7800/P32/LNO40058744

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