Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 § 5

Kurztitel

NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978

Kundmachungsorgan

LGBl. 6930-7

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

69 Wasserrecht

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

römisch zwei. Abschnitt

Paragraph 5

Wasserversorgungsabgaben, Wassergebühren

  1. Absatz eins,Die Gemeinden werden gemäß Paragraph 8, Absatz 5, des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl.Nr. 45, ermächtigt, Wasserversorgungsabgaben (Wasseranschlußabgabe, Ergänzungsabgabe, Sonderabgabe) zu erheben, die anläßlich des Anschlusses an die Gemeindewasserleitung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu entrichten sind.
  2. Absatz 2,In jenen Gemeinden, in denen auf Grund bundesgesetzlicher Ermächtigung Wassergebühren (Bereitstellungsgebühr, Wasserbezugsgebühr) erhoben werden, gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes.
  3. Absatz 3,Die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen des Gemeinderates werden mit dem Monatsersten rechtswirksam, der dem Ablauf der Kundmachungsfrist zunächst folgt, sofern in der Verordnung nicht ein späterer Zeitpunkt festgesetzt ist.
  4. Absatz 4,Die auf Grund der Absatz eins und 2 ausgeschriebenen Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren sind in einer Wasserabgabenordnung (Paragraph 12,) näher auszuführen.
  5. Absatz 5,Werden innerhalb einer Gemeinde mehrere Wasserversorgungsanlagen mit jeweils getrennten Versorgungsbereichen errichtet und ist deren Errichtung wegen der Lage einzelner Katastralgemeinden oder Ortschaften sowie wegen der besonderen technischen Einrichtungen für die Wasseranlieferung notwendig, können die Wasserversorgungsabgaben und die Wassergebühren verschieden hoch festgesetzt werden. Das gleiche gilt für bestehende Wasserversorgungsanlagen.

Im RIS seit

05.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2015

Gesetzesnummer

20000614

Dokumentnummer

LNO40004761

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/6930/P5/LNO40004761

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