Für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.ä., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art
je angefangenen zehn m² der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat höchstens € 150,-.
Die Einfriedung (Geländer, Gitter, Abschlußwand, Zierpflanzen usw.) ist innerhalb der bewilligten Vorgartenfläche aufzustellen. Beleuchtungskörper innerhalb der Einfriedung, die weder mit dem Gebäude noch mit dem Gehsteig fest verbunden sind und nicht über die bewilligte Vorgartenfläche hinausragen, sind abgabefrei.