Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§/Artikel/Anlage
§ 48
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GVBG
Index
24 Dienstrecht der Gemeindebediensteten
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
Abschnitt VIAbschnitt römisch sechs
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 48Paragraph 48
Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes an dürfen in seinem Geltungsbereich (§ 1) Dienstverträge nach anderen Bestimmungen nicht mehr abgeschlossen werden.Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes an dürfen in seinem Geltungsbereich (Paragraph eins,) Dienstverträge nach anderen Bestimmungen nicht mehr abgeschlossen werden.
Im RIS seit
03.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2014
Gesetzesnummer
20000650
Dokumentnummer
LNO40005806