Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

Navigation im Suchergebnis

NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 § 27

Kurztitel

NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976

Kundmachungsorgan

LGBl. 2400-53

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 27

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

GBDO

Index

24 Dienstrecht der Gemeindebediensteten

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 27

Entlassung

  1. Absatz eins,Die Entlassung erfolgt
    1. Litera a
      durch ein auf Entlassung lautendes Disziplinarerkenntnis;
    2. Litera b
      auf Grund einer entsprechenden Gesamtbeurteilung gemäß Paragraph 18, Absatz 5,;
    3. Litera c
      auf Grund einer Verfügung gemäß Paragraph 6, Absatz 5,;
    4. Litera d
      aus einem vorliegenden aktiven Dienstverhältnis bei Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe, wenn
      1. Ziffer eins
        die verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr übersteigt oder
      2. Ziffer 2
        die nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt;
    5. Litera e
      aus einem vorliegenden aktiven Dienstverhältnis oder einem Ruhestandsverhältnis, wenn eine Verurteilung durch ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines Vorsatzdelikts gemäß den Paragraphen 92, 201 bis 217, 312 und 312 a StGB rechtskräftig erfolgt ist.
    Das Dienstverhältnis endet im Fall der Litera d und Litera e, auch dann, wenn die Rechtsfolge der Verurteilung bedingt nachgesehen wurde.
  2. Absatz 2,Die Beschwerde gegen eine Maßnahme gemäß Absatz eins, Litera a, b, oder d hat keine aufschiebende Wirkung.
  3. Absatz 3,Der Entlassene und seine versorgungsberechtigten Angehörigen werden aller ihnen nach diesem Gesetz zustehenden Rechte verlustig.

Im RIS seit

02.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2018

Gesetzesnummer

20000878

Dokumentnummer

LNO40008625

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/2400/P27/LNO40008625

Navigation im Suchergebnis