Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 § 26

Kurztitel

NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976

Kundmachungsorgan

LGBl. 2400-53

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 26

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

GBDO

Index

24 Dienstrecht der Gemeindebediensteten

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 26

Ausscheidung

  1. Absatz eins,Der Gemeindebeamte ist aus dem Dienstverhältnis auszuscheiden, wenn die Voraussetzungen für seine Versetzung in den zeitlichen oder dauernden Ruhestand eintreten, noch ehe er Anspruch auf Ruhegenuß erworben hat.
  2. Absatz 2,Die Ausscheidung ist vom Bürgermeister durch Bescheid zu verfügen und wird mit der Zustellung des Ausscheidungsbescheides rechtswirksam.

Im RIS seit

02.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2018

Gesetzesnummer

20000878

Dokumentnummer

LNO40008624

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/2400/P26/LNO40008624

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