Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§/Artikel/Anlage
§ 128
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GBDO
Index
24 Dienstrecht der Gemeindebediensteten
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
§ 128Paragraph 128
Parteien
Parteien im Disziplinarverfahren sind der Beschuldigte und der Disziplinaranwalt. Die Stellung als Partei kommt ihnen mit dem Zeitpunkt der Zustellung der Disziplinaranzeige zu.
Im RIS seit
02.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2018
Gesetzesnummer
20000878
Dokumentnummer
LNO40008779