Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§/Artikel/Anlage
§ 100
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GBDO
Index
24 Dienstrecht der Gemeindebediensteten
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
§ 100Paragraph 100
Die Gemeindedienstprüfung ist mindestens einmal in jedem Kalenderjahr auszuschreiben. Der Termin, die Einreichungsfrist und der Prüfungsort sind jeweils in den “Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung” zu verlautbaren.
Im RIS seit
02.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2018
Gesetzesnummer
20000878
Dokumentnummer
LNO40008751