Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GBDO
Index
24 Dienstrecht der Gemeindebediensteten
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
§ 10Paragraph 10
Verpflichtungserklärung
(1)Absatz eins,Bei der Aufnahme hat der Gemeindebeamte vor dem Bürgermeister nachstehende Verpflichtungserklärung unter Beisetzung des Datums zu unterfertigen: “Ich verspreche, die mir durch die Bundes- und Landesverfassung und die übrigen Bundes- und Landesgesetze, insbesondere durch die Gemeindebeamtendienstordnung und die auf Grund derselben erlassenen Dienstanweisungen, auferlegten Pflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen und den Anordnungen meiner Vorgesetzten unverzüglich Folge zu leisten.“ Die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist zulässig.
(2)Absatz 2,Die Verpflichtungserklärung ist dem Personalakt anzuschließen.
(3)Absatz 3,Verweigert ein Gemeindebeamter die Unterfertigung der Verpflichtungserklärung, so kommt das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis nicht zustande.
Im RIS seit
02.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2018
Gesetzesnummer
20000878
Dokumentnummer
LNO40008608