Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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NÖ Raumordnungsgesetz 2014 § 18c

Kurztitel

NÖ Raumordnungsgesetz 2014

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 3/2015 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 38/2026

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 18c

Inkrafttretensdatum

09.06.2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

NÖ ROG 2014

Index

80 Raumordnung

Text

Paragraph 18 c

Sonderbestimmungen für Rechenzentren

  1. Absatz eins,Rechenzentren ab einer dafür genutzten Fläche von mehr als 0,5 ha dürfen nur in der Widmungsart Bauland-Sondergebiet-Rechenzentrum errichtet werden, wobei sämtliche Anlagenteile von einem oder mehreren Rechenzentren mit einem Abstand von weniger als 500 m zusammenzurechnen sind.
    Die Widmung von Bauland-Sondergebiet-Rechenzentrum im Ausmaß von mehr als 3 ha ist nur auf Flächen zulässig, für die eine Verordnung nach Paragraph 11 c, erlassen wurde, wobei Widmungsflächen mit einem Abstand von weniger als 500 m zusammenzurechnen sind.
  2. Absatz 2,Bei der Widmung von Bauland-Sondergebiet-Rechenzentrum ist insbesondere eine ausreichende, dauerhafte und nachhaltige Versorgung mit elektrischer Energie sicherzustellen, und Möglichkeiten zur Nutzung der Abwärme sowie Auswirkungen auf lokale Entwicklungen sind zu berücksichtigen.
  3. Absatz 3,Aus Anlass der Festlegung des Widmungszusatzes „Rechenzentrum“ bei einem bestehenden Bauland-Sondergebiet dürfen Verträge nach Paragraph 17, Absatz 3, abgeschlossen werden.

Im RIS seit

09.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2026

Gesetzesnummer

20001080

Dokumentnummer

LNO40086907

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/2015/3/P18c/LNO40086907

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