(1)Absatz eins,Rechenzentren ab einer dafür genutzten Fläche von mehr als 0,5 ha dürfen nur in der Widmungsart Bauland-Sondergebiet-Rechenzentrum errichtet werden, wobei sämtliche Anlagenteile von einem oder mehreren Rechenzentren mit einem Abstand von weniger als 500 m zusammenzurechnen sind.
Die Widmung von Bauland-Sondergebiet-Rechenzentrum im Ausmaß von mehr als 3 ha ist nur auf Flächen zulässig, für die eine Verordnung nach § 11c erlassen wurde, wobei Widmungsflächen mit einem Abstand von weniger als 500 m zusammenzurechnen sind.Die Widmung von Bauland-Sondergebiet-Rechenzentrum im Ausmaß von mehr als 3 ha ist nur auf Flächen zulässig, für die eine Verordnung nach Paragraph 11 c, erlassen wurde, wobei Widmungsflächen mit einem Abstand von weniger als 500 m zusammenzurechnen sind.