Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gemeindeverbandsgesetz
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Index
16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Paragraph eins
Geltungsbereich
Sofern nicht besondere landesgesetzliche Bestimmungen bestehen, gelten:
alle Bestimmungen dieses Gesetzes für Gemeindeverbände, die Angelegenheiten der Gemeinden als Träger von Privatrechten sowie Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung besorgen, zu deren gesetzlicher Regelung und Vollziehung das Land zuständig ist;
die organisationsrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes darüber hinaus auch für jene Gemeindeverbände, die Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung besorgen, zu deren gesetzlicher Regelung der Bund zuständig ist;
die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes für Gemeindeverbände, die Angelegenheiten der Gemeinden als Träger von Privatrechten und Angelegenheiten der Wirkungsbereiche der Gemeinden aus dem Bereich der Landesvollziehung besorgen.
Im RIS seit
04.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2018
Gesetzesnummer
20000703
Dokumentnummer
LNO40006652