Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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Waidhofner Stadtrecht 1977 § 3

Kurztitel

Waidhofner Stadtrecht 1977

Kundmachungsorgan

LGBl. 1020-12

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

10 Organisation der Gemeindeverwaltung

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 3

Wappen, Farben und Siegel der Stadt

  1. Absatz eins,Das Wappen der Stadt Waidhofen an der Ybbs zeigt in blauem Feld über einem grünen Dreiberg eine silberne zinnenbekrönte Stadtmauer mit offenem Tor, hochgezogenem Fallgitter, überragt von zwei dahinterstehenden silbernen Stadttürmen mit roten Dächern; zwischen den Stadttürmen über dem Tor ein mit einer goldenen dreizackigen Krone bekrönter rechtsstehender Mohrenkopf.
  2. Absatz 2,Die Farben der Stadt sind weiß-blau.
  3. Absatz 3,Das Siegel der Stadt weist das Stadtwappen (Absatz eins,) mit der Umschrift “Stadt Waidhofen an der Ybbs” auf.
  4. Absatz 4,Das Amtssiegel des Magistrates weist das Wappen und die Umschrift “Magistrat der Stadt Waidhofen an der Ybbs” auf.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2015

Gesetzesnummer

20000100

Dokumentnummer

LNO40001626

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/1020/P3/LNO40001626

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