Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Waidhofner Stadtrecht 1977
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Index
10 Organisation der Gemeindeverwaltung
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
§ 3Paragraph 3
Wappen, Farben und Siegel der Stadt
(1)Absatz eins,Das Wappen der Stadt Waidhofen an der Ybbs zeigt in blauem Feld über einem grünen Dreiberg eine silberne zinnenbekrönte Stadtmauer mit offenem Tor, hochgezogenem Fallgitter, überragt von zwei dahinterstehenden silbernen Stadttürmen mit roten Dächern; zwischen den Stadttürmen über dem Tor ein mit einer goldenen dreizackigen Krone bekrönter rechtsstehender Mohrenkopf.
(2)Absatz 2,Die Farben der Stadt sind weiß-blau.
(3)Absatz 3,Das Siegel der Stadt weist das Stadtwappen (Abs. 1) mit der Umschrift “Stadt Waidhofen an der Ybbs” auf.Das Siegel der Stadt weist das Stadtwappen (Absatz eins,) mit der Umschrift “Stadt Waidhofen an der Ybbs” auf.
(4)Absatz 4,Das Amtssiegel des Magistrates weist das Wappen und die Umschrift “Magistrat der Stadt Waidhofen an der Ybbs” auf.
Im RIS seit
04.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2015
Gesetzesnummer
20000100
Dokumentnummer
LNO40001626